Tätigkeitsfelder

Gerade im Familienrecht ist eine nachhaltige, massgeschneiderte Lösung oft wertvoller als die kurzfristige Gewinnoptimierung.

Entsprechend wichtig sind gemeinsame Vereinbarungen mittels Mediation oder unter Beizug einer je eigenen Rechtsvertretung der Parteien.

Ist eine gemeinsame Lösung nicht möglich oder ist entschiedenes Handeln erforderlich, so vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten engagiert und kompetent vor Gericht oder den zuständigen Behörden.

Wir sind vorwiegend in den folgenden Gebieten tätig:

  • Scheidung, Trennung (auch vorberatend)
  • Auflösung von eingetragenen Partnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Abänderung Scheidungs-/Trennungsurteil
  • Komplizierte güterrechtliche Auseinandersetzungen
  • Sämtliche Kinderbelange ausserhalb einer Scheidung/ Trennung
    • Elterliche Sorge und Betreuungsregelung
    • Festlegung von Kinderalimenten (inkl. Volljährigenunterhalt)
    • Kindesschutzmassnahmen und Opferhilfe
    • Wohnsitzverlegung eines Kindes
    • Internationale Kindesentführungen
    • Feststellung, Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Kindesvertretungen bei Scheidung/Trennung
  • Rechtsgebiete mit Berührung zum Familienrecht:
    z.B. Arbeits- und Mietrecht, SchKG (Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland), Sozialversicherungsrecht, Opferhilfe